Was versteht man eigentlich unter Privatsphäre?
Februar 23, 2008 von azemina
Hier die Wikipedia-Definition
Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht öffentlich ist, in dem nicht im Auftrag eines Unternehmens, Behörde oder ähnliches gehandelt wird, sondern der nur die eigene Person angeht.
Die Privatsphäre kann in vier Bereiche aufgeteilt werden:
- Informations-Privatsphäre: Schutz personenbezogener Daten (siehe auch Datenschutz)
- Privatsphäre des Körpers: zum Beispiel die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit, der Intimsphäre, das Abgeben von Blutproben bzw. Verweigern von Drogentests
- Privatsphäre der Kommunikation: Das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), beinhaltet die Sicherheit der Kommunikationsmittel wie Post, Telefon, E-Mail oder andere (siehe auch Vorratsdatenspeicherung)
- Unverletzlichkeit des Territoriums: Das Recht auf Schutz der Wohnung, des Arbeitsplatzes, des Privatfahrzeugs usw. vor Eingriffen wie beispielsweise Hausdurchsuchungen oder Videoaufnahmen.
Eine Verletzung der Privatsphäre wird in einigen dieser Bereiche durch mangelnde Vertraulichkeit hergestellt (z.B. wenn Gespräche abgehört werden), in anderen Fällen durch das Verhindern von Anonymität (wenn z.B. die anonyme Nutzung von Verkehrsmitteln immer schwieriger wird). Dabei ist interessant, dass Vertraulichkeit immer eine genaue Kenntnis meines Kommunikationspartners voraussetzt, also in Verbindung mit Anonymität kaum möglich ist.